Katalysator für den Kaminofen: Lohnt sich die Nachrüstung – und welche Alternative ist 2025 wirklich sinnvoll?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die zweite Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) endgültig für alle Kaminöfen. Wer einen Ofen mit Baujahr zwischen 1995 und März 2010 besitzt und keine Maßnahmen ergreift, riskiert die Stilllegung – und im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Kein Wunder, dass viele Kaminbesitzer aktuell nach einer Lösung suchen. Eine der häufigsten Antworten, die dabei in Suchmaschinen auftauchen, lautet: ein Katalysator für den Kaminofen.